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Belegstellen

ACA-Belegstellentdienst

ACA-Belegstellendienst 2010

Belegstellen haben einen großen Einfluss auf den Zuchterfolg in der Bienen-Population von ganz Österreich. Die Ursache des großen Einflusses liegt in der schärferen Auslese der väterlichen Seite, denn es werden viel weniger Belegstellen benutzt als Zuchtmütter.

Die Belegstellen (= die „Väter“) sollen diesen großen Einfluss auf den Zuchterfolg auch auf die breite Landeszucht weitergeben können! Möglichst viele Imker sollen für die Benützung der Belegstellen animiert werden. Dadurch und durch die Weitergabe guten Zuchtmaterials verbessert sich das gute Drohnenmaterial, die Leistung und das Verhalten aller Bienenvölker einer Region.

Eine wichtige Empfehlung: jeder Züchter soll nach Möglichkeit auch für eine Geschwistergruppe mehrere Belegstellen benutzen (genetische Varianz!) und via www.beebreed.eu (>Zuchtwertschätzung und Zuchtbuchdaten > Zuchtplanung) sich den besten Paarungspartner für seine Jungköniginnen suchen – vor allem für die Verkaufszucht. Dies ist ohne Zugangscode möglich. Voraussetzung ist, dass der Züchter eine zuchtwertgeschätze Zuchtkönigin (die in der Datenbank enthalten ist) für die Nachzucht verwendet.

Ein Aufruf im Interesse der gesamten Imkerschaft: „Benutzt die Belegstellen. Es lohnt sich auf jeden Fall!“

Belegstellenordnung

Eine Empfehlung der ACA für den Betrieb österreichischer Belegstellen. - Die Qualität einer Belegstelle entscheidet über den Zuchtfortschritt einer ganzen Region

Es ist eine Tatsache, dass die genetische Qualität der Vatervölker auf einer Belegstelle den weitaus größten Anteil am Zuchtfortschritt bringt. Die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ist die beste Methode, die genetische Qualität zu ermitteln und die Vatervölker auszuwählen. Zur Qualität der Drohnenvölker gehört neben den guten Erbanlagen aber auch die Fitness (gute Ernährung von der Larve bis zum paarungsfähigen Drohn!) und Anzahl der Drohnen. In der Zuchtwertschätzung durch das Länderinstitut Hohen Neuendorf wird auch die Paarungsart (Qualität einer Belegstelle) einer Belegstelle berücksichtigt. Von höchster Qualität ist die künstliche Besamung, dann folgen die Insel- und guten Gebirgsbelegstellen und dann die Landbelegstellen. Aber auch standbegattete Königinnen können in die Zuchtwertschätzung aufgenommen werden.
Ebenso wichtig wie die Qualität der Vatervölker ist aber auch die Organisation der Belegstelle. Eine schlechte Betreuung der Belegstelle kann alle Bemühungen zunichte machen.
Die ACA empfiehlt daher eine Belegstellenordnung, die eine effektive Nutzung der Vatervölker gewährleistet.

Folgende Kernpunkte sind zu beachten:

Der Belegstellenwart
: Eine Vertrauensperson
Der Belegstellenwart ist eine vom Belegstellenbetreiber bestellte Person, die im Auftrage des Belegstellenbetreibers den ordnungsgemäßen Belegstellenbetrieb sicherstellt und für diesen verantwortlich ist. Der Belegstellenwart ist eine Vertrauensperson in der Landeszucht und ist gegenüber dem Belegstellenbetreiber für alle Arbeiten und Vorfälle auf der Belegstelle voll verantwortlich.

Belegstellenbetrieb:Termine
Für jede Belegstelle sind die Aufführungstermine (Wochentag, Uhrzeit, erster ) auf geeignete Weise bekannt zu geben.

Belegstellenzeugnis: Das Belegstellenzeugnis / Gesundheitszeugnis des Landesverbandes ist Voraussetzung für die Aufführung auf österreichischen Belegstellen. Ziel des Belegstellenzeugnisses ist es, die Seuchenfreiheit aller vom züchtenden Imkereibetrieb gehaltenen Bienenvölker zu gewährleisten. Die Kontrolle erfolgt schwerpunktmäßig auf Tracheenmilbe und Amerikanische Faulbrut durch eine staatliche oder vom Landesverband anerkannte Untersuchungsstelle.

Begattungskästchen: Die erlaubten Typen werden vom Belegstellenbetreiber (z.B. Landesverband oder ACA) bekannt gegeben. Die Kontrolle auf Drohnenfreiheit muss durch stabile, reine Klarsichtdeckel auf einfache Weise und ohne weitere Vorbereitungen möglich sein, ohne dass Bienen ins Freie gelangen. Die Begattungskästchen müssen sich in einem einwandfreien hygienischen Zustand befinden.
Der Belegstellenwart hat die Berechtigung, bei Vorhandensein von Drohnen oder mangelndem Hygienezustand die Aufstellung von Begattungskästchen zu verweigern. Die Bienen der Begattungskästchen dürfen aus seuchenhygienischen Gründen nicht mit Honig oder mit Honigzusatz gefüttert werden.

Drohnenfreiheit: Die vom Züchter aufgeführten Begattungsvölkchen müssen absolut frei von Drohnen sein (Nulltoleranz). Wird ein einziger Drohn in einem einzigen Begattungskästchen festgestellt, muss die gesamte aufgeführte Partie zurückgewiesen werden. Der Belegstellenwart muss die Drohnenfreiheit vor der Aufstellung, auf alle Fälle jedoch vor der Freigabe des Drohnenfluges, kontrollieren.

Belegstellenbuch: Das Belgstellenbuch wird vom Belegstellenwart geführt. Es werden folgende Daten erfasst: • Tag der Aufführung • Tag der Abholung • Aufführender Züchter mit Name und Adresse • Lebensnummer (ACA) bzw. Zuchtbuchnummer der Zuchtmutter der aufgeführten Königinnen • Zahl der aufgeführten Königinnen (je Zuchtmutter) • Zahl der begatteten Königinnen (je Zuchtmutter) • Unterschrift des Züchters (bei Abholung der Begattungskästchen).

Zuchtnachweise / ACA-Zuchtausweis: Der Zuchtnachweis bestätigt die erfolgreiche Begattung einer Königin, sowie deren Abstammung.

Öffentlichkeit der ACA-Belegstelle: Grundsätzlich steht jedem Imker die amtlich anerkannte Belegstelle für die Begattung seiner Königinnen zur Verfügung. Er ist verpflichtet, die Belegstellenordnung einzuhalten und hat den Anweisungen des Belegstellenwartes nachzukommen.

Gebühren: Für jede aufgeführte unbegattete Königin wird vom Belegstellenwart bei der Aufführung eine "Belegstellengebühr" eingehoben. Die Höhe der Belegstellengebühr wird vom Belegstellenbetreiber jährlich festgesetzt und verlautbart.

17. ACA-Tag und nächste ACA - Mitgliederversammlung am Samstag, 26. Juni 2010 in St. Valentin bei den Kollegen Geiblinger / Marcher

Rundschreiben April 2010 siehe Aktuelles

ACA-Belegstellendienst 2010 siehe unter Belegstellen